Beschreiben was dieses Produkt genau ist, konnte er nie. Jedenfalls sind seine oberinstanzlichen Anmerkungen betreffend CBD Hanf nicht mit den vorherigen Behauptungen, es habe sich um ein Spritzmittel für die Landwirtschaft gehandelt, vereinbar. Im Übrigen kann ausgeschlossen werden, dass es sich bei den im vorliegenden Strafverfahren sichergestellten Hanfpflanzen, Hanfblüten oder Stecklingen um CBD Hanf gehandelt hat. Die Analyse der THC- Gehalte widerlegt dies klarerweise (vgl. Ausführungen unter Ziff. 14 ff. hiernach) Auch bezüglich Herstellung des Produkts widersprach sich der Beschuldigte mehrfach.