1790, Z. 13 ff.). Ob «er» mit dem Produkt weitergefahren sei oder wie der Stand der Dinge heute sei, wisse er nicht. Er wisse nur, dass das Produkt heute auf dem Markt sei. Es sei einfach um dieses Produkt und nicht um Betäubungsmittel gegangen. Auch heute gebe es Abnehmer, die Landwirte suchen würden, die CBD Hanf anpflanzen würden (pag. 1790, Z. 18 ff.). Die Geheimniskrämerei des Beschuldigten um das Produkt für die Landwirtschaft ist nicht nachvollziehbar. Dies gilt umso mehr, als er letztlich behauptete, das Produkt sei bereits auf dem Markt, er sich jedoch weiterhin weigerte, konkrete Angaben dazu zu machen. Beschreiben was dieses Produkt genau ist, konnte er nie.