652, Z. 109 ff.). Mit diesem ätherischen Öl habe man dann ein Produkt für die Landwirtschaft, zum Spritzen herstellen wollen. Die Wirkung des Produkts wolle er aber nicht verraten bzw. es sei als Fliegenmittel gedacht gewesen (pag. 652, Z. 109 ff.). Schliesslich erklärte er, «der Andere» habe den Hanf für die Herstellung des Produkts gebraucht. Er selbst sei auch daran interessiert gewesen, dieses Produkt herzustellen. Es habe aber nichts mit Betäubungsmitteln zu tun gehabt. Der Hanf sei sozusagen sehr mild gewesen (pag. 946, Z. 22 ff.). Oberinstanzlich erklärte der Beschuldigte sodann, manche Leute seien auf die Idee gekommen, CBD Hanf anzupflanzen (pag. 1790, Z. 13 ff.).