22 nissen jeweils behauptete, nicht viel über Hanf zu wissen – ging es darum, die Schuld einem Dritten zuzuschieben allerdings erklärte, viel über Hanf und dessen Herstellung zu wissen. Auf Vorhalt der handschriftlichen Notiz zu den Hanfsamen gab der Beschuldigte grundsätzlich zu, er habe diese verfasst. Er sei auf einer [Internet-]Seite mit Hanf gewesen, weil es ihn wundergenommen habe, was die alles anbieten würden. Dann habe er sich einfach ein paar Sachen aufgeschrieben (pag. 609, Z. 197 ff.).