21 digte nach seinem anfänglichen Geständnis neuerdings behauptete, er habe nichts mit dem Anbau von Hanfpflanzen zu tun, fragte der Staatsanwalt anlässlich der Befragung vom 10.7.2012 sogar, ob sich der Beschuldigte mit seinem Anwalt besprechen möchte (pag. 615, Z. 134 f.). Nach einer Besprechung zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger lässt sich dem Einvernahmeprotokoll folgendes Verbal entnehmen: «Der Anwalt erklärt, dass er seinen Mandanten darauf hingewiesen hat, dass wenn er andere Aussagen macht als vorher, dies unglaubwürdig erscheint.