Entsprechende Risiken einzig aus Gutmütigkeit einzugehen, ist nicht einleuchtend. Erstmals bei der Einvernahme vom 12.12.2012 behauptete der Beschuldigte ferner, er sei massiv unter Druck gesetzt worden (pag. 643, Z. 41 f.). Dies sei auch der Grund gewesen, warum er am Anfang die Delikte auf sich genommen habe (pag. 941, Z. 44 ff.; pag. 942, Z. 22 ff.; pag. 1548, Z. 22 ff.; pag. 1788, Z. 41 ff.). Den Akten lassen sich jedoch keine Hinweise auf Druckausübung entnehmen. Gerade die ersten Geständnisse des Beschuldigten zum Hanf auf dem Maisfeld und im Keller der F.________strasse sind sehr ausführlich und in freier Erzählung erfolgt (vgl. hierzu Ausführungen unter Ziff.