623, Z. 455 f.). Oberinstanzlich erklärte er ebenfalls, die Leute seien immer wieder gekommen und hätten ihm gesagt, es sei nicht so schlimm. Es sei nur CBD Hanf, nicht starkes Zeug. Dann habe er wieder nachgegeben und es «fahren lassen» (pag. 1789, Z. 9 ff.). Auch diese Aussagen vermögen nicht zu überzeugen, zumal dem Beschuldigten die strafrechtliche Bedeutung der Sache spätestens nach der seiner Ansicht nach schockierenden Intervention vom 16.9.2011 auf dem Maisfeld bewusst sein musste. Entsprechende Risiken einzig aus Gutmütigkeit einzugehen, ist nicht einleuchtend.