20 nahmen und letztlich auch bei der oberinstanzlichen Befragung widerrief er diese Aussagen erneut und behauptete, es sei alles durch einen Dritten gemacht worden und er habe nichts damit zu tun. Das slalomartige Aussageverhalten des Beschuldigten vermag nicht zu überzeugen. Zur Erklärung, warum er nicht von Anfang an gesagt habe, dass der Hanf einer Drittperson gehöre, brachte der Beschuldigte Verschiedenes vor. So behauptete er, man hätte ihn sonst ausgelacht (pag. 614, Z. 130 f.). Er sei davon ausgegangen, es sei legal, Hanf anzubauen, wenn man ihn nicht verkaufe (pag. 626, Z. 548 f.).