11. Bestrittener/Unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet die ihm vorgeworfenen Anklagepunkte. Zwar ist unbestritten, dass die fraglichen Hanfpflanzen, Stecklinge und Hanfblüten auf einem von seinem Bruder bewirtschafteten Maisfeld und in drei von ihm zugänglichen Liegenschaften (F.________strasse, I.________(Ort) und L.________weg) gefunden wurden. Der Beschuldigte macht jedoch geltend, die Indooranlagen, Hanfpflanzen, Stecklinge und Blüten seien zwar bei ihm gefunden worden, würden jedoch einem Dritten gehören. Mit dem Anbau, der Ernte, dem Transport oder der Lagerung des Marihuanas habe er nichts zu tun gehabt.