662 ff.), 13.10.2011 (pag. 681 ff.) und vom 30.11.2012 (pag. 731 ff.) sowie der Berichtsrapport vom 18.12.2012 inkl. Daten der geheimen Überwachungsmassnahmen (pag. 750 ff.; Datenträger pag. 770). Auch hier wird auf die amtlichen Akten verwiesen und nur soweit notwendig im Rahmen der Beweiswürdigung darauf eingegangen.