__ und anderswo «durch Finanzierung und Betrieb von mehreren Hanfindooranlagen, Anbau von Hanf zur Gewinnung von Betäubungsmitteln nicht ausschliesslich zum Eigenkonsum, Herstellung, Besitz, Kauf, Veräusserung und Verschaffen von Cannabis sowie Anstaltentreffen dazu» schuldig gemacht zu machen (pag. 891 ff.). Die nachfolgende Beweiswürdigung wird zur besseren Nachvollziehbarkeit auf die verschiedenen Hausdurchsuchungen, die Feststellungen im Maisfeld sowie den Vorwurf des Verkaufs von Marihuana aufgeteilt (vgl. Ausführungen unter Ziff. 13 ff. hiernach).