Bei den Hausdurchsuchungen vom 13.10.2011 konnten im Domizil des Beschuldigten und dem Hof I.________(Ort) diverse Hanfpflanzen und Indooranlagen festgestellt werden (pag. 679 ff.). Am 30.11.2012 wurde das Domizil des Beschuldigten sowie seine Liegenschaft am L.________weg durchsucht. Es kamen erneut Hanfpflanzen und Indooranlagen zum Vorschein (pag. 731 ff.). Dem Beschuldigten wird gestützt auf die Erkenntnisse im Vorverfahren mit Anklageschrift vom 18.12.2013 vorgeworfen, sich der Widerhandlungen gegen das BetmG, mehrfach begangen in der Zeit von ca. Frühling 2011 bis Oktober / November 2012 in G._