__ den Beschuldigten betreffend den Vorwurf Ziff. 1.9 der Anklageschrift. Seine Aussagen stellen jedoch nicht die einzigen direkten Beweismittel dar. Als objektive Beweismittel stehen der Kammer die SMS zwischen J.________ und dem Beschuldigten zur Verfügung, in welcher über den Kauf von «weed» diskutiert wurde (pag. 110, Auswertung pag. 486). Zudem liegen auch weitere Zeugenaussagen vor, die dem Beschuldigten unterstellen, Ma-