Die Waffe wurde am 18.12.2011/10.1.2012 der Fachstelle Waffen und Sprengstoff der Kantonspolizei Bern übergeben (pag. 702.2). Mit Schreiben vom 10.1.2012 gelangte die Kantonspolizei an den Beschuldigten und teilte ihm mit, es werde beabsichtigt, mit der Beurteilung der Beschlagnahme bzw. definitiven Einziehung der sichergestellten Waffe bis zum rechtskräftigen Abschluss des vorliegenden Strafverfahrens zuzuwarten (vgl. pag.