Die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern (mit den Mitgliedern Oberrichter Niklaus, Oberrichter Geiser und Oberrichter Aebi) trat mit Beschluss vom 6.7.2018 nicht auf das Ausstandsgesuch des Beschuldigten ein. Dieser Beschluss erwuchs unangefochten in Rechtskraft (vgl. Verfahren SK 18 222).