Mit Eingabe vom 7.6.2018 lehnte Rechtsanwalt B.________ Oberrichterin Bratschi als Kammermitglied ab, weil sie Mitglied der SVP sei und diese Partei aktiv Politik gegen die Rechte und Freiheiten der EMRK betreibe («Selbstbestimmungsinitiative»). Aus diesen Gründen könne Oberrichterin Bratschi nicht unbefangen über die Rügen der Verletzung der EMRK entscheiden. Die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern (mit den Mitgliedern Oberrichter Niklaus, Oberrichter Geiser und Oberrichter Aebi) trat mit Beschluss vom 6.7.2018 nicht auf das Ausstandsgesuch des Beschuldigten ein.