4. Ausstandsgesuche Die Eingabe vom 31.1.2018 wurde als Ausstandsgesuch gegen Obergerichtssuppleantin Schwendener, Oberrichter Kiener und Oberrichterin Bratschi entgegen genommen. Zur Begründung des Ausstandsgesuchs führte Rechtsanwalt B.________ aus, die Besetzung der Strafkammer entspreche mangels gesetzlicher Grundlage nicht dem «gesetzlichen Richter» im Sinne von Art. 6 EMRK. Des Weiteren brachte er vor, es gebe keine gesetzliche Grundlage, welche die Einsetzung einer Vertretung des Präsidenten (i.V.) sowie den Beizug von Obergerichtssuppleanten gesetzlich regle, was ebenfalls konventionswidrig sei.