zum Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung Stellung. Er beantragte, das Gesuch sei abzuweisen (pag. 1728 ff.). Nach einmaliger Fristerstreckung (pag. 1735 f.) reichte Rechtsanwalt B.________ am 23.2.2018 die Stellungnahme zum beabsichtigten Widerruf der amtlichen Verteidigung sowie Belege über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten ein (pag. 1737 ff.). Mit begründeter Verfügung vom 27.3.2018 wurde dem Beschuldigten die amtliche Verteidigung entzogen. Rechtsanwalt D.________ wurde aus dem amtlichen Mandat entlassen. Das Gesuch des Beschuldigten um Wechsel der amtlichen Verteidigung wurde als gegenstandslos abgeschrieben (pag. 1746 ff.).