Mit Verfügung vom 26.1.2018 setzte die Verfahrensleitung Rechtsanwalt D.________ Frist, um zum Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung Stellung zu nehmen. Im Übrigen teilte sie mit, die Kammer ziehe in Erwägung, dem Beschuldigten die amtliche Verteidigung zu entziehen. Dem Beschuldigten wurde Frist gesetzt, um zu dieser Absicht Stellung zu nehmen. Er wurde des Weiteren aufgefordert, Unterlagen zu seinen aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen einzureichen. Die Berufungsverhandlung vom 2.2.2018 wurde abgesetzt (pag. 1713 f.). Am 31.1.2018 teilte Rechtsanwalt B._____