SR 312.0]; pag. 1650 f.). Der Beschuldigte teilte mit Schreiben vom 24.8.2017 mit, er sei mit der Durchführung des schriftlichen Verfahrens nicht einverstanden (pag. 1658). Daraufhin wurde der Termin für die oberinstanzliche Hauptverhandlung auf den 2.2.2018 angesetzt (pag. 1660 ff.). Am 19.1.2018 (Posteingang: 25.1.2018) stellte der Beschuldigte ein Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung (pag. 1687 ff.). Mit Verfügung vom 26.1.2018 setzte die Verfahrensleitung Rechtsanwalt D.________ Frist, um zum Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung Stellung zu nehmen.