Er beantragte, er sei von den Vorwürfen der Widerhandlungen gegen das BetmG in allen neun Fällen freizusprechen. Es sei ihm eine angemessene Entschädigung für die entstandenen Verteidigungskosten gemäss Honorarnoten sowie eine Genugtuung in der Höhe von CHF 9‘300.00 für die ausgestandene Untersuchungshaft zuzusprechen. Er verlangte zudem eine angemessene Entschädigung für die erlittene immaterielle Unbill in richterlich zu bestimmender Höhe. Die Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.