3. Berufung Gegen das Urteil vom 3.5.2017 meldete der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt D.________, am 12.5.2017 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 1575). Mit Berufungserklärung vom 30.6.2017 beschränkte der Beschuldigte die Berufung auf die Schuldsprüche, die Sanktion und die ihm auferlegten Verfahrenskosten (Ziff. II des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) sowie auf die Verfügungen nach Ziff. IV.4-IV.6 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs. Er beantragte, er sei von den Vorwürfen der Widerhandlungen gegen das BetmG in allen neun Fällen freizusprechen.