6. Sämtliche Kontensperren (insbesondere: M.________AG (Bank), Konto-Nr. ________; M.________AG (Bank), Konto-Nr. ________ und M.________AG (Bank), Konto-Nr. ________) werden nach Eintritt der Rechtskraft aufgehoben. Die betreffenden Saldi werden zur Deckung der Verfahrenskosten (inkl. Kosten der amtlichen Verteidigung) verwendet; ein allfälliger Überschuss zur Deckung der Verbindungsbusse (Art. 267 Abs. 3 und 268 StPO). Eine allfällige Restanz wird dem Beschuldigten überwiesen.