– 3 Haushaltsscheren mit BM Rückständen verschmutzt – 1 weisses Metallsieb 3. Ein Minigrip mit div. Bankkarten der Eheleute A.________ wird den Berechtigten nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben. 4. Das Pump Action Gewehr Remington (Serien-Nummer ________) inkl. 2 Patronen ist nach Rechtskraft des vorliegenden Urteils zu Handen des Fachbereichs Waffen, Sprengstoff und Gewerbe der Kantonspolizei Bern freizugeben. 5. Der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 2‘051.00 wird zur teilweisen Deckung der Verfahrenskosten (inkl. Kosten der amtlichen Verteidigung) verwendet.