1. Zu einer Geldstrafe von 330 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 19‘800.00, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 25.02.2015. Die Untersuchungshaft von 62 Tagen wird im Umfang von 62 Tagessätzen auf die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 1‘800.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 30 Tage festgesetzt.