5-9 des Beschlusses). Hinsichtlich der erstinstanzlichen (nicht auf die Einstellung entfallenden) Verfahrenskosten schied sie CHF 7‘000.00 aus und auferlegte sie dem Kanton Bern mit dem Hinweis, dass die restlichen bisher angefallenen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 19‘199.85 (ohne Kosten der amtlichen Verteidigung) von der Vorinstanz im Rahmen des neuen Entscheids zu verlegen seien (Ziff. 5 des Beschlusses). 2. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) erkannte daraufhin mit Urteil vom 3.5.2017 Folgendes (PEN 16 60; pag. 1568 ff.):