I des Urteils). Demgegenüber wurde der Beschuldigte der Widerhandlungen gegen das BetmG in neun Fällen schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten mit Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren, einer Verbindungsbusse von CHF 1‘000.00 und zur Bezahlung von 7/8 der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 49‘122.05, verurteilt (Ziff. II des Urteils). Auf die vom Beschuldigten, seit dem 17.3.2015 neu verteidigt durch Rechtsanwalt D.________, dagegen erhobene Berufung stellte die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern mit begründetem Beschluss vom 9.2.2016 (SK 15 24; pag.