Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 27. April 2017 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Drohung, angeblich mehrfach begangen zum Nachteil von C.________ 1. in der Zeit vom 7. Januar 2016 bis am 14. März 2016 in H.________, 2. am 27. Juli 2016 in H.________, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/4 der gesamten Verfahrenskosten), bestimmt auf CHF 677.50, an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer anteilsmässigen Entschädigung von CHF 1‘119.80 an den amtlichen Verteidiger von A.________. II. A.________ wird schuldig erklärt: