26. Fazit Strafmass Der Beschuldigte ist als Zusatzstrafe zum Strafbefehl Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 17. Mai 2017 zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend CHF 3‘000.00, zu verurteilen, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzusetzen ist. Weiter ist der Beschuldigte zu einer Verbindungsbusse in Höhe von CHF 400.00 zu verurteilen, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe auf 8 Tage festzusetzen ist.