25 Ernsthaftigkeit seiner Verfehlung aufzuzeigen. Konkret wären 15 Tagessätze (1/5 der auszufällenden Geldstrafe) in Form einer Verbindungsbusse auszusprechen (CHF 750.00). Aufgrund des Verschlechterungsverbots bleibt es jedoch bei der von der Vorinstanz ausgesprochenen Verbindungsbusse von CHF 400.00 (8 x CHF 50.00). Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung beläuft sich entsprechend auf 8 Tage.