Wie bereits erwähnt, liegt ein Fall von retrospektiver Konkurrenz vor: Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 17. Mai 2017 (BM 17 19629) wur- 24 de der Beschuldigte wegen Nichtabgabe von Ausweisen und / oder Kontrollschildern zu einer bedingten Geldstrafe von 4 Tagessätzen zu CHF 50.00 bei einer Probezeit von 2 Jahren sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 200.00 verurteilt. Die Kammer asperiert die Grundstrafe von 8 Strafeinheiten im Umfang von 5 Strafeinheiten zur vorliegenden Gesamtstrafe von 100 Strafeinheiten.