_ war in der konkreten Situation in einem gewissen Mass eingeschränkt, unterbrach sie doch aufgrund der vom Beschuldigten angedrohten Nachteile den Anruf mit der Polizei umgehend. Daneben hat der Beschuldigte seine Tochter einer erhöhten Gefahr ausgesetzt. Angesichts der Agitiertheit und Wut des Beschuldigten im Beisein von Schwiegertante, -mutter und Ehefrau, erhellt, dass ein Fehlverhalten mit fatalen Folgen, auch wenn eigentlich ungewollt, nicht bar jeglicher Möglichkeit gewesen ist. Ein Halten über das Geländer wäre nicht nötig gewesen, um C.________ vom Telefon an die Polizei abzuhalten.