15.2 Subsumtion Der Beschuldigte hat seine Ehefrau wiederholt auf den Rücken und den Hinterkopf geschlagen sowie an den Haaren gezogen. Das allgemein übliche und gesellschaftlich geduldete Mass einer Einwirkung auf den Körper eines anderen wurde damit überschritten, jedoch hatten die Eingriffe keine Schädigung des Körpers oder der Gesundheit von C.________ zur Folge, weshalb keine einfache Körperverletzung vorliegt.