seiner Wutanfälle, derentwegen er ein Antiaggressionsprogramm absolviert, erscheint es zunächst wenig glaubwürdig, dass der Beschuldigte, nachdem die Situation – wie er selber aussagte – eskaliert war, ruhig ins Schlafzimmer ging, um dort seine Sachen zu packen. Ebenfalls nicht glaubwürdig erscheint seine Aussage, wonach er in einem ganz normalen Ton gesprochen habe, gab er doch anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung zu, dass er, wenn er einen Wutanfall habe, laut werde (vgl. pag. 330 Z. 34 f.).