Der Beschuldigte bestätigte zwar, dass es in der Ehe oft Streit gegeben habe und es am 14. März 2016 und am 27. Juli 2016 zu Vorfällen gekommen sei, bei welchen jeweils die Polizei von Seiten der Ehefrau eingeschaltet wurde. Ansonsten aber erscheinen die Aussagen des Beschuldigten wenig nachvollziehbar, stark beschönigend, zum Teil wirklichkeitsfremd und zu komplikationsfrei. So schilderte er den Vorfall vom 14. März 2016 – zwar in allen Einvernahmen gleichbleibend – wie folgt: Er sei am 14. März 2016 um ca. 15.30 Uhr nach Hause gegangen. Beim Zusammentreffen mit seiner Frau habe ihm diese vorgeworfen, dass er mit anderen Frauen geschrieben habe.