___ (Mutter von C.________) untermauert. Diese führte in Über- 12 einstimmung mit dem unbestrittenen Sachverhalt zunächst aus, dass sie noch am Schlafen gewesen und den Anfang der Auseinandersetzung nicht miterlebt habe, dann aber aufgrund des (lauten) Streits zwischen den Ehegatten aufgewacht sei. Anschliessend sei sie aufgestanden und habe gesehen, wie der Beschuldigte das Kind über das Treppengeländer habe fallen lassen wollen (pag. 162 Z. 11 ff. und Z. 19 ff.). Zwar führte sie im Gegensatz zu D.________ und C.________ aus, dass sie selbst den Beschuldigten nicht am T-Shirt zurückgezogen und danach das Kind