13. Beweiswürdigung 13.1 Grundlagen der Beweiswürdigung / Vorbemerkung Die Vorinstanz hat die Grundlagen der Beweiswürdigung zutreffend wiedergegeben; es kann auf die entsprechenden Ausführungen verwiesen werden (vgl. pag. 207 ff., S. 7 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Im Sinne einer Vorbemerkung ist sodann festzuhalten, dass die Vorinstanz den Sachverhalt umsichtig, gründlich und vollständig erhoben und gewürdigt hat.