Weiter ist zu prüfen, ob der Beschuldigte seine Ehefrau zwischen dem 7. Januar 2016 und dem 14. März 2016 drei bis vier Mal in den Rücken und auf den Hinterkopf schlug. Schliesslich ist zu klären, ob der Beschuldigte seine Ehefrau am 27. Juli 2016 am Telefon sowie auf dem Parkplatz mehrfach als Schlampe betitelte.