11. Bestrittener Sachverhalt und Beweisfragen Betreffend die noch zu beurteilenden Vorwürfe bestreitet der Beschuldigte, dass er am 14. März 2016 die gemeinsame Tochter über das Treppengeländer hielt und seiner Ehefrau drohte, das Kind fallen zu lassen, wenn sie das von ihr mit der Polizei geführte Telefongespräch nicht abbreche. Weiter ist zu prüfen, ob der Beschuldigte seine Ehefrau zwischen dem 7. Januar 2016 und dem 14. März 2016 drei bis vier Mal in den Rücken und auf den Hinterkopf schlug.