erneut bei der Polizei und gab an, dass sie von ihrem Ehemann bedroht worden sei. Am besagten Tag hatte das Ehepaar eine Trennungsvereinbarung vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland abgeschlossen. Darin wurde u.a. vereinbart, dass C.________ dem Beschuldigten diverse Sachen herauszugeben hat. Zwecks Vereinbarung eines Übergabetermins kontaktierte der Beschuldigte seine Ehefrau nach der Eheschutzverhandlung mehrmals telefonisch. Am Abend konnte C.________ dem Beschuldigten im Beisein von F.________ und deren Ehemann auf dem Parkplatz vor der ehemals gemeinsamen Wohnung die verlangten Sachen übergeben.