Das entsprechende Strafverfahren wurde mit einem Vergleich, in welchem C.________ die Strafanträge gegen ihren Ehemann zurückzog und der Beschuldigte sich für sein Verhalten entschuldigte, abgeschlossen (Vergleich vom 7. Januar 2016; pag. 27). Am 14. März 2016 ging bei der Polizei die Meldung ein, wonach C.________ von ihrem Ehemann in der gemeinsamen Wohnung geschlagen und bedroht werde. Dieser Meldung ging ein Streit zwischen den Ehegatten voraus, in dessen Verlauf der Beschuldigte u.a. die gemeinsame Tochter behändigte, worauf C.________ die Polizei anrief.