Das Ehepaar hat sich am 14. März 2016 getrennt, wobei G.________ für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts unter die Obhut der Mutter gestellt wurde (vgl. Ziff. 1 und 3 der Trennungsvereinbarung vom 27. Juli 2016; pag. 98). Während des Zusammenlebens kam es zwischen den Ehepartnern oft zum Streit. Am 10. September 2015 hatte C.________ ihren Ehemann erstmals wegen einer Tätlichkeit (Ohrfeige) angezeigt. Das entsprechende Strafverfahren wurde mit einem Vergleich, in welchem C.____