Entgegen der Ansicht des Beschuldigten lässt sich diese Ausgangslage nicht mit den Sachverhalten, welche den Urteilen Ozerov, Krivoshapkin und Karelin zu Grunde lagen, vergleichen. Diesen Verfahren war nämlich gemeinsam, dass die russischen Gerichte jeweils in Abwesenheit der Staatsanwaltschaft neue, wichtige Beweise abgenommen und damit Funktionen der Anklage übernommen hatten (vgl. oben). Im vorliegenden Fall verhält es sich anders: Im Rahmen des von der Staatsanwaltschaft geleiteten Untersuchungsverfahrens wurden bereits alle wichtigen Beweise erhoben (vgl. oben). Die Staatsanwaltschaft hat diese Beweise eingehend gewürdigt und den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 2. September 2016