Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Abwesenheit der Staatsanwaltschaft gemäss Rechtsprechung des EGMR jedenfalls solange kein Problem darstellt, als das Gericht keine beweismässigen Abklärungen trifft. Übernimmt das Gericht jedoch in Abwesenheit der Staatsanwaltschaft deren Funktionen (insb. Abnahme neuer wichtiger Beweise), kann dies berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit des Gerichts begründen. Die erwähnten Urteile des EGMR haben aber nicht etwa zur Folge, dass die Abwesenheit der Staatsanwaltschaft in jedem Fall geeignet ist, die Unparteilichkeit des Gerichts in Frage zu stellen (vgl. Urteil Thorgerison).