54). Auch im Urteil Krivoshapkin beanstandete der EGMR, dass das erstinstanzliche Gericht die Funktion der Staatsanwaltschaft übernommen hatte und darum der Grundsatz der Unparteilichkeit verletzt wurde (Ziff. 44). Das nationale Gericht hatte in diesem Fall die Anklageschrift vorgelesen, die von der Staatsanwaltschaft eingebrachten Beweise gewürdigt und zusätzliche Befragungen der beschuldigten Person und der Zeugen durchgeführt. Zudem hatte es einen Beweisantrag der Verteidigung, Entlastungszeugen zu hören, abgelehnt.