Vielmehr habe das Gericht aus eigener Initiative das Beweisfundament durch die neu erhobenen Beweismittel verändert. Hätte die Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung teilgenommen, hätte sie an diesen Beweiserhebungen teilhaben und entscheiden kön- 5 nen, ob sie die anfänglichen Anklagepunkte fallen lassen oder aufrecht erhalten wolle.