7. Die vom Beschwerdeführer konkret angesprochene Thematik des unparteiischen bzw. unabhängigen Richters wurde vom EGMR primär im Zusammenhang mit der Beschwerde i.S. Torgeir Thorgerison gegen Island (Entschied des EGMR vom 25. Juni 1992) entwickelt. In jenem Verfahren war eine Verletzung des Anspruchs auf einen unparteiischen Richter gemäss Art. 6 EMRK gerügt worden. Zur Begründung wurde geltend gemacht, die Anklagebehörde habe anlässlich zahlreicher Gerichtsverhandlungen gefehlt, so dass der Richter nicht nur die Verhandlungen geleitet habe, sondern gleichzeitig auch die Funktion des Anklägers habe ausüben müssen.