6. Der Beschuldigte beantragte sowohl mit Eingabe vom 7. Dezember 2017 (pag. 304 ff.) als auch an der oberinstanzlichen Verhandlung vom 16. Januar 2018 (pag. 332 4 f.) die Einstellung des Verfahrens wegen mehrfacher Verletzung des Anspruchs auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht (Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten [EMRK;