5. Die Kosten des Strafverfahrens seien zu 1/3 vom Kanton Bern zu tragen. 6. A.________ sei im Umfang von 1/3 von der Rückzahlungspflicht für das amtliche Honorar für die erste Instanz zu befreien. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -