3. Eventualtier sei A.________ der Tätlichkeiten, mehrfach begangen zum Nachteil von C.________, schuldig zu erklären und zu einer Busse in der Höhe von CHF 500.00 zu verurteilen. 4. Eventualiter sei A.________ der Beschimpfung, mehrfach begangen zum Nachteil von C.________, schuldig zu erklären und zu einer bedingten Geldstrafe in der Höhe von 15 Tagessätzen zu CHF 30.00 mit einer Probezeit von zwei Jahren zu verurteilen. 5. Die Kosten des Strafverfahrens seien zu 1/3 vom Kanton Bern zu tragen.